Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)


1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle von dloTECH angebotenen Recherchedienste zu den Bereichen Firmen, Markt, Technik, Patente und Marken, die vom Auftraggeber online über die Homepage http://www.dloTECH.de, per E-Mail, schriftlich oder mündlich bestellt werden.

2. Vertragsschluß

2.1. Ein Vertrag kommt erst nach Auftragsbestätigung durch dloTECH zustande. DloTECH behält sich vor, im Einzelfall (z.B. Auftraggeber mit allgemeinem Gerichtsstand im Ausland; großes Auftragsvolumen) nur einen schriftlichen Vertragsschluss zu akzeptieren.

2.2. Vertragsbestandteil werden ausschließlich die AGB der dloTECH. AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir bestätigen dies schriftlich.

2.3. Unsere AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen. Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Bestellung unsere AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung.

2.4. Im Bestellformular ist neben dem Auftraggeber auch der Name der die Bestellung aufgebenden Person einzutragen. Ist diese mit dem Auftraggeber nicht identisch, so sichert sie durch Aufgabe der Bestellung zu, über die nötige Innen- und Außenvollmacht zu verfügen, um den Auftraggeber rechtsgeschäftlich binden zu können.

3. Rechercheleistungen

3.1. DloTECH führt die in Auftrag gegebenen Recherchen in externen Quellen durch. Hierbei handelt es sich um öffentlich zugängliche Quellen, zumeist Datenbanken in elektronischer und gedruckter Form. Die ausgewählten Quellen genügen nach unserer Erfahrung im Regelfall, um gesicherte Informationen bei gleichzeitiger Gewährung einer kosten- und zeitsparenden Recherche zu erhalten.

3.2. DloTECH wählt die Quellen nach Erfahrungswerten der bisher durchgeführten Recherchen aus. Mit kommentarloser Auftragserteilung überträgt der Kunde dloTECH die Auswahl der Quellen nach eigenem billigen Ermessen (§ 315 BGB). Die Übersendung des Rechercheergebnisses gilt als Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 Abs. 2 BGB.

3.3. Es existieren allerdings noch weitere Quellen. DloTECH kann nicht ausschließen, dass in diesen keine ergänzenden oder abweichenden Informationen erhältlich sind. Der Auftraggeber nimmt diese Unsicherheit durch kommentarlose Bestellung hin. Wünscht der Auftraggeber die Recherche in bestimmten Quellen, so hat er hierauf bei Auftragserteilung hinzuweisen. Die Tiefe der Informationsrecherche ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit, innerhalb derer unter vertretbarem Aufwand eine umfassende Informationsrecherche nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten erfolgt.

3.4. Termine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher oder mündlicher Zusicherung verbindlich. Sie verlängern sich bei höherer Gewalt um den Zeitraum der Behinderung und eine angemessene Wiederanlauffrist.

4. Haftung

4.1. Da sich die Leistung auf die Recherche in externen Quellen beschränkt, haftet dloTECH nur für das ordnungsgemäße Durchsuchen und Auswerten der gemäß Ziffer 3. ausgewählten Quellen.

4.2. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für unrichtige Angaben, die auf unrichtigen Eintragungen in den durchsuchten Quellen oder auf fehlerhafter Übermittlung aus diesen Quellen beruhen. DloTECH haftet ferner nicht für Vollständigkeit dieser Quellen.

4.3. Für die beschafften Informationen als solche und deren Verwendung wird keine Haftung übernommen. Bei der Verwendung und ggf. Veröffentlichung oder Weitergabe der Informationen trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.

4.4. Generell haftet dloTECH nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aufgrund mangelhafter Informationen haftet dloTECH nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist einmalig auf einen Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch auf 5.000,- EUR begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche.

5. Zahlungen

5.1. Alle Leistungen der dloTECH sind kostenpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Recherche ergibt, dass keine Informationen verfügbar sind (Null-Recherche).

5.2. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, hat er für jede dem Verzugseintritt folgende Mahnung eine Pauschale von EUR 15,00 zu zahlen. Hierbei bleibt dem Auftraggeber die Möglichkeit offen, den Eintritt eines wesentlich geringeren oder überhaupt nicht entstandenen Schadens nachzuweisen.

5.3. Dem Auftraggeber ist eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der dloTECH nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.

5.4. Soweit die Art des Dienstes das zulässt, behält sich dloTECH bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes das Eigentum daran vor.

6. Verwendung der Rechercheleistungen

6.1. Sämtliche Urheberrechte, Leistungs- und gewerbliche Schutzrechte an den Leistungen bleiben vorbehalten. Die gelieferten Informationen und Materialien sind ausschließlich für den internen Auftraggebergebrauch bestimmt. Insbesondere ist jede Vervielfältigung und Weiterleitung an Dritte sowie kommerzielle Nutzung untersagt.

6.2. Die von dloTECH durchsuchten Datenbanken genießen Schutz nach dem Urhebergesetz und dürfen im Regelfall nur mit Zustimmung des Herstellers/Urhebers verwertet werden. Eine über den internen Auftraggebergebrauch hinausgehende Nutzung kann deshalb Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt dloTECH insoweit von allen Ansprüchen frei, die den Datenbankherstellern/-urhebern wegen der rechtswidrigen Verwendung des/der an den Auftraggeber gelieferten Materials/Informationen zustehen.

6.3. Soweit Datenbestände auf maschinenlesbaren Trägern geliefert werden, dürfen diese nur im Rahmen eines Einzelplatz- oder Netz-Datenbanksystems mit höchstens 5 Teilnehmern gespeichert und für die Informationsversorgung im Unternehmen verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Verwendung und die Weitergabe der Daten an Dritte sind nicht gestattet.

7. Datenschutz, Vertraulichkeit und Verwendung der Daten

7.1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass dloTECH die Auftraggeberdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet. Auftraggeberinformationen unterliegen strengster Vertraulichkeit. Informationen an Dritte werden generell nur mit Zustimmung des Auftraggeber weitergegeben. Im übrigen gelten die Regeln des "Europäischen Verhaltenskodex für Informationsvermittler" der EG-Kommission in der Fassung vom Januar 1994.

8. Prozessuales

8.1. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so treten an die Stelle der unwirksamen Klausel diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommen. Die Bedingungen bleiben im übrigen unberührt.

8.2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird Bremen als Gerichtsstand und die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unterliegen deutschem Recht.


Bremen, den 15. Februar 2004