Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1.
Allgemeines
Diese AGB gelten für alle von dloTECH angebotenen Recherchedienste zu den
Bereichen Firmen, Markt, Technik, Patente und Marken, die vom Auftraggeber online
über die Homepage http://www.dloTECH.de, per E-Mail, schriftlich oder mündlich
bestellt werden.
2. Vertragsschluß
2.1.
Ein Vertrag kommt erst nach Auftragsbestätigung durch dloTECH zustande. DloTECH
behält sich vor, im Einzelfall (z.B. Auftraggeber mit allgemeinem Gerichtsstand
im Ausland; großes Auftragsvolumen) nur einen schriftlichen Vertragsschluss zu
akzeptieren.
2.2.
Vertragsbestandteil werden ausschließlich die AGB der dloTECH. AGB des
Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir bestätigen dies
schriftlich.
2.3.
Unsere AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen. Der Auftraggeber akzeptiert
mit seiner Bestellung unsere AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung
geltenden Fassung.
2.4.
Im Bestellformular ist neben dem Auftraggeber auch der Name der die Bestellung
aufgebenden Person einzutragen. Ist diese mit dem Auftraggeber nicht identisch,
so sichert sie durch Aufgabe der Bestellung zu, über die nötige Innen- und
Außenvollmacht zu verfügen, um den Auftraggeber rechtsgeschäftlich binden zu
können.
3.
Rechercheleistungen
3.1.
DloTECH führt die in Auftrag gegebenen Recherchen in externen Quellen durch.
Hierbei handelt es sich um öffentlich zugängliche Quellen, zumeist Datenbanken
in elektronischer und gedruckter Form. Die ausgewählten Quellen genügen nach
unserer Erfahrung im Regelfall, um gesicherte Informationen bei gleichzeitiger
Gewährung einer kosten- und zeitsparenden Recherche zu erhalten.
3.2.
DloTECH wählt die Quellen nach Erfahrungswerten der bisher durchgeführten Recherchen
aus. Mit kommentarloser Auftragserteilung überträgt der Kunde dloTECH die
Auswahl der Quellen nach eigenem billigen Ermessen (§ 315 BGB). Die Übersendung
des Rechercheergebnisses gilt als Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 Abs. 2
BGB.
3.3.
Es existieren allerdings noch weitere Quellen. DloTECH kann nicht ausschließen,
dass in diesen keine ergänzenden oder abweichenden Informationen erhältlich
sind. Der Auftraggeber nimmt diese Unsicherheit durch kommentarlose Bestellung
hin. Wünscht der Auftraggeber die Recherche in bestimmten Quellen, so hat er
hierauf bei Auftragserteilung hinzuweisen. Die Tiefe der Informationsrecherche
ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit, innerhalb derer
unter vertretbarem Aufwand eine umfassende Informationsrecherche nach
qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten erfolgt.
3.4.
Termine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher oder mündlicher Zusicherung
verbindlich. Sie verlängern sich bei höherer Gewalt um den Zeitraum der
Behinderung und eine angemessene Wiederanlauffrist.
4.
Haftung
4.1.
Da sich die Leistung auf die Recherche in externen Quellen beschränkt, haftet
dloTECH nur für das ordnungsgemäße Durchsuchen und Auswerten der gemäß Ziffer
3. ausgewählten Quellen.
4.2.
Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für unrichtige Angaben, die auf
unrichtigen Eintragungen in den durchsuchten Quellen oder auf fehlerhafter
Übermittlung aus diesen Quellen beruhen. DloTECH haftet ferner nicht für
Vollständigkeit dieser Quellen.
4.3.
Für die beschafften Informationen als solche und deren Verwendung wird keine
Haftung übernommen. Bei der Verwendung und ggf. Veröffentlichung oder
Weitergabe der Informationen trägt der Auftraggeber die alleinige
Verantwortung.
4.4.
Generell haftet dloTECH nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aufgrund
mangelhafter Informationen haftet dloTECH nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist einmalig auf einen Gesamtbetrag
in Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch auf 5.000,- EUR begrenzt. Diese
Haftungsbegrenzung gilt für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche.
5.
Zahlungen
5.1.
Alle Leistungen der dloTECH sind kostenpflichtig. Dies gilt auch, wenn die
Recherche ergibt, dass keine Informationen verfügbar sind (Null-Recherche).
5.2.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, hat er für jede
dem Verzugseintritt folgende Mahnung eine Pauschale von EUR 15,00 zu zahlen.
Hierbei bleibt dem Auftraggeber die Möglichkeit offen, den Eintritt eines
wesentlich geringeren oder überhaupt nicht entstandenen Schadens nachzuweisen.
5.3.
Dem Auftraggeber ist eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der dloTECH nur mit
unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.
5.4.
Soweit die Art des Dienstes das zulässt, behält sich dloTECH bis zur
vollständigen Bezahlung des Entgeltes das Eigentum daran vor.
6.
Verwendung der Rechercheleistungen
6.1.
Sämtliche Urheberrechte, Leistungs- und gewerbliche Schutzrechte an den
Leistungen bleiben vorbehalten. Die gelieferten Informationen und Materialien
sind ausschließlich für den internen Auftraggebergebrauch bestimmt.
Insbesondere ist jede Vervielfältigung und Weiterleitung an Dritte sowie
kommerzielle Nutzung untersagt.
6.2.
Die von dloTECH durchsuchten Datenbanken genießen Schutz nach dem Urhebergesetz
und dürfen im Regelfall nur mit Zustimmung des Herstellers/Urhebers verwertet
werden. Eine über den internen Auftraggebergebrauch hinausgehende Nutzung kann
deshalb Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt dloTECH insoweit von
allen Ansprüchen frei, die den Datenbankherstellern/-urhebern wegen der
rechtswidrigen Verwendung des/der an den Auftraggeber gelieferten
Materials/Informationen zustehen.
6.3.
Soweit Datenbestände auf maschinenlesbaren Trägern geliefert werden, dürfen
diese nur im Rahmen eines Einzelplatz- oder Netz-Datenbanksystems mit höchstens
5 Teilnehmern gespeichert und für die Informationsversorgung im Unternehmen verwendet
werden. Jede darüber hinausgehende Verwendung und die Weitergabe der Daten an
Dritte sind nicht gestattet.
7.
Datenschutz, Vertraulichkeit und Verwendung der Daten
7.1.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet,
dass dloTECH die Auftraggeberdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im
Rahmen der Zweckbestimmung des zum Auftraggeber bestehenden
Vertragsverhältnisses verarbeitet. Auftraggeberinformationen unterliegen
strengster Vertraulichkeit. Informationen an Dritte werden generell nur mit
Zustimmung des Auftraggeber weitergegeben. Im übrigen gelten die Regeln des
"Europäischen Verhaltenskodex für Informationsvermittler" der
EG-Kommission in der Fassung vom Januar 1994.
8.
Prozessuales
8.1.
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so treten an die
Stelle der unwirksamen Klausel diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die der
beabsichtigten Regelung am nächsten kommen. Die Bedingungen bleiben im übrigen
unberührt.
8.2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
wird Bremen als Gerichtsstand und die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik
Deutschland vereinbart. Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unterliegen
deutschem Recht.
Bremen,
den 15. Februar 2004